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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter «FORTUNA GmbH»

1. Allgemeines 

a) Alle Reisen finden in der deutschen Sprache statt. 
b) Bei der Bestellung einer Reise werden Sie über Reiseprogramme, Reisebedingungen, Reisetermine und Preise informiert. Ein ausführliches Reiseprogramm erhalten Sie im Bus/ Hotel/Schiff beim Reisebeginn. Die Notrufnummer finden Sie in Ihrem Reiseausweis (Ticket). 
c) Die Geschäftsführung behält sich das Recht vor, Reisepreise, Routen- und Programmverlauf abhängig von Saison, Wechselkurs und unvorhergesehenen Ereignissen zu ändern. 
Die Abfahrtszeit kann auch am Abreisetag geändert werden, in diesem Fall werden Sie darüber informiert. 
d) Alle Sonderwünsche und Sondervereinbarungen sind nur mit einer schriftlichen Bestätigung von «FORTUNA GmbH» gültig. 

2. Platzreservierung und Bezahlung 

a) Alle Preise sind in Euro (€). 
b) Die Bezahlung erfolgt per Vorkasse. Verbindliche Reservierung ist nur nach der Zahlung des vollen Rechnungsbetrages möglich. 
c) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung seine aktuellen Kontaktdaten anzugeben (Nach- u. Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (evtl. Faxnummer). Die Telefonnummer ist für die Kontaktaufnahme zum Kunden notwendig, besonders für den Fall, wenn die Abfahrtszeit o. Ä. geändert wird. Die Verantwortung für die korrekte Angabe der Kontaktdaten liegt beim Kunden, der Kunde muss auch jederzeit erreichbar sein. 
Wenn die Kontaktdaten unkorrekt sind oder der Kunde nicht erreichbar ist und deshalb wichtige Informationen dem Kunden nicht mitgeteilt werden können, so haftet dieser in vollem Umfang für die Konsequenzen. 
d) Die Plätze im Bus/Schiff/Flugzeug/Zug werden dem Zahlungseingangsdatum entsprechend zugeteilt. Die Firma «FORTUNA» behält sich das Recht vor, die Plätze nach eigenem Ermessen zu verteilen und die Sitzordnung gegebenenfalls zu ändern. 
Beschwerden in diesem Zusammenhang werden nicht akzeptiert. 
e) Bankgebühren (Auslands-)Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden. 
f) Das Ausflugspaket ist ein Teil des gesamten Reisepreises und somit obligatorisch. Weigert sich der Kunde dieses zu bezahlen, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, das für den Kunden gebuchte Zimmer im Hotel zu stornieren und die Hoteleinweisung zu verweigern. Jegliche Behauptungen über unzureichende Weitergabe der Reiseinformationen stellen keinen Grund zur Nichtzahlung des Ausflugspaketes dar.

3. Platzreservierung für Gruppen 

Bei Gruppenreservierung ist die anmeldende Person für sämtliche Zahlungen sowie Übergabe aller wichtigen Informationen an die von ihr angemeldeten Reiseteilnehmer verantwortlich. In Konfliktsituationen haftet die anmeldende Person für Ihre Reisenden.

4. Zubringer zum Hauptbus/Schiff/Flughafen 

Als Zubringer zum Hauptbus/Schiff/Flughafen können PKWs, Busse (u.a. Kleinbusse) oder die Zugfahrt in Frage kommen. Wenn der Kunde eine der o.g. Beförderungsarten nicht akzeptiert, muss er dies bei der Bestellung angeben, sonst verfällt der Anspruch auf kostenfreie Stornierung, etwaige Reisepreisminderungen oder Erstattungen. 

5. Rücktritt des Kunden 

Stornierung durch den Kunden wird nur durch eine schriftliche Erklärung akzeptiert. «FORTUNA» ist berechtigt, eine angemessene Stornogebühr zu verlangen nach abgeschlossenem Reisevertrag 
Eintrittsgelder werden nicht erstattet. Wir empfehlen den Abschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung. 
Bei Sonderangeboten beträgt die Stornogebühr 100 % nach Zahlungseingang, unabhängig vom Stornierungsdatum (unter Sonderangeboten versteht man alle Reisen, die im Katalog nicht aufgeführt sind).

5.1 Stornoregelungen für die Saison 2021

Sorglos Urlaub & Reise buchen
Wir möchten, dass Sie Ihrem Urlaub sorglos entgegenblicken können.
Damit Sie weiterhin Ihren Urlaub in Russland unbeschwert planen können, haben wir unsere Stornobedingungen für Sie für die Saison 2021 angepasst.
Denn es liegt uns am Herzen, Sie gesund & voller Freude wieder zu sehen und in Russland begrüßen zu dürfen!

FORTUNA GmbH Stornoregelung für die Saison2021
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Tritt er von der Reise zurück, so verliert FORTUNA GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Hierzu hat FORTUNA GmbH Entschädigungspauschalen festgelegt. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich dabei nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von FORTUNA GmbH und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. FORTUNA GmbH kann danach eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:
Eine Stornierung oder Umbuchung kann nur schriftlich erfolgen.
Buchungen für alle Reisen vom 07. Dezember 2020 bis 31. Oktober 2021 Stornierung bis:

Einzelbuchung der pauschalen Gruppen- und Individualreisen:
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
vom 13. bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
ab 7. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

Sonderreisen, Sibirien, Schiffsreisen
Rücktritt bis zum 92. Tag vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
Vom 91. bis zum 42. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Vom 41. bis zum 11. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
Ab 10. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises

Flugsafaris:
gemäß den Regeln der Fluggesellschaft

Eine Stornierung kann nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden.
Für getätigte Anzahlungen erhalten Sie im Falle einer Stornierung eine Rückerstattung (laut Stornoregelung) oder einen Wertgutschein in Höhe der Anzahlung, der zu einem neuen Wunschtermin eingelöst werden kann.

Ausnahme:
Kostenlose Stornogarantie bis zum Vortag der Anreise, wenn einer dieser Gründe vorliegt:
• EINE REISEWARNUNG FÜR DIE RUSSISCHE FÖDERATION
• STAATLICHE QUARANTÄNEANORDNUNG FÜR RÜCKREISENDE AUS DER RUSSISCHEN FÖDERATION
• SIE SELBST ODER EINER DER MITREISENDEN SIND COVID-19 POSITIV GETESTET ODER EINE K1 PERSON (VORLAGE EINES POSITIVEN TESTS / OFFIZIELLER BESCHEID NOTWENDIG)

Stand 02.11.2020

6. Mindestteilnehmerzahl 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen behält sich der Reiseveranstalter «FORTUNA» das Recht vor, die Reise bis 24 Stunden vor deren Beginn abzusagen. In diesem Fall wird dem Reiseanmelder der bezahlte Fahrpreis erstattet oder mit anderer Reise nach seiner Auswahl verrechnet. Sonstige Ansprüche seitens der Reiseteilnehmer bestehen nicht. 

7. Kündigung bei schweren Störungen durch den Reisenden 

Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiterstört, sodass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter «FORTUNA» steht der Reisepreis in diesem Fall weiter zu. 

8. Gepäck – Haftung 

Pro Fahrgast ist Mitnahme eines Gepäckstücks mit einem Maximalgewicht von 23 Kilogramm zugelassen. Bei Übergewicht kostet jedes Extra-Kilogramm 15 €. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks haftet «FORTUNA» nicht. Ausdrücklich verboten ist Mitnahme von Getränkekästen sowie tragbarer Kühlboxen. Mitnahme sowie Konsum von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. Im Bus gelassene Sachen werden nicht nachgesendet (auch unfrei). Die Sachen können in unserem Hauptbüro in St. Petersburg abgeholt werden. 

9. Mitnahme von Tieren

Mitnahme von Tieren ist nur mit schriftlicher Genehmigung vom Reiseveranstalter «FORTUNA» erlaubt.

10. Haftungsbeschränkung 

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden jeder Art ist auf einfachen Reisepreis beschränkt. 
Bei unvorhersehbaren Ereignissen, die sich auf die Durchführung der Reise negativ auswirken (z.B. Streiks, Verzögerungen an Grenzübergängen, Verzögerungen geplanter Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten bis maximal 5 Stunden, Staus oder bei technischen Defekten des eingesetzten Fahrzeugs), haftet der Reiseveranstalter nicht und akzeptiert auch keine Beschwerden oder sonstige Mängelanzeigen. 

11. Haftung der Informationsübermittlung an Reisende durch Dritte 

a) Reiseveranstalter «FORTUNA» trägt keine Verantwortung für Reisevermittler bezüglich derer fehlerhafter Kundenberatung einschließlich Leistungsbeschreibung, Informationsübermittlung des Gesamtfahrpreises, zusätzlicher Kosten während der Reise, Abfahrtszeiten sowie aller relevanter Buchungsdetails. Bei ausgeschriebenen Reisen des Veranstalters «FORTUNA» im Katalog anderer Veranstalter oder Vermittler haften diese in vollem Umfang für deren Textinhalt. 
b) Sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Reisevermittler muss die Richtigkeit der ihnen seitens des Veranstalters «FORTUNA» vorgelegten Reisebestätigung sofort überprüfen und eventuelle Fehler umgehend beim Veranstalter «FORTUNA» anzeigen. Diese werden vom Veranstalter «FORTUNA» korrigiert. Für alle Folgen, die im Zusammenhang mit fehlerhafter Bestätigung auftauchen, haftet der Reisegast. 

12. Passvorschriften, Visa, Versicherungen, Einreisebedingungen 

Bei allen Reisen ist ein für das jeweilige Zielland gültiger Reisepass sowie für das Zielland gültige Krankenversicherung mitzuführen. Ebenso hat sich jeder Reisegast über Einreisebedingungen in sein Zielland ausreichend zu informieren und rechtzeitig ein Einreisevisum zu besorgen. Sollten in diesem Zusammenhang beim Reisegast Probleme während der Reise auftauchen, so trägt dieser in vollem Umfang die Verantwortung für auftretende Folgen. 

13. Mitwirkungspflichten des Reisenden 

Jeder Reisegast ist verpflichtet, Störfälle während der Reise unverzüglich dem Reisepersonal anzuzeigen und bei der Beseitigung dieser, nach Möglichkeit mitzuwirken. 

14. Zimmerverteilung in Hotels 

a) Unterbringung in Hotels erfolgt in Zwei- bis Dreibettzimmern, Einzelzimmer werden gegen Aufpreis bereitgestellt. Wenn der Reisegast bei Mehrtagesfahrten einen Platz bestellt, so muss er auch Einzelzimmerzuschlag bezahlen und wird im Einzelzimmer untergebracht. b) Veranstalter «FORTUNA» versucht nach Möglichkeit und bei Wunsch des Kunden, ein Paar zwecks Unterbringung im Mehrbettzimmer zu finden, sodass der Einzelzimmerzuschlag entfällt. Diese Leistung ist unverbindlich. c) Bei kurzfristiger Buchung garantiert der Veranstalter «FORTUNA» nicht die Unterbringung in das gleiche Hotel der Gruppe. In diesem Fall wird ein anderes Hotel angeboten. 

15. Eintrittsgelder 

Eintritte bei allen Tagesfahrten und Mehrtagesreisen (z.B. Museen, Ausstellungen, Schifffahrten) sind im Fahrpreis nicht inkludiert und müssen extra bezahlt werden. Hilfe bei entsprechenden Platzreservierungen sowie beim Erwerb der Eintrittskarten ist extra erbrachte Leistung des Veranstalters «FORTUNA» und können gesondert berechnet werden.

16. Wichtige Info 

Im Allgemeininteresse der Sauberkeit und Ordnung im Reisebus und Vermeidung etwaiger Konfliktsituationen während der Reise, ist der Verzehr von Lebensmitteln jeglicher Art im Bus nicht gerne erwünscht. Alkoholkonsum ist strengstens verboten

17. Ansprüche 

a) Bei Verspätungen des Reisegastes zur geplanten Abfahrt oder bei Verlust seiner Gruppe während der Reise haftet der Veranstalter «FORTUNA» sowie sein Personal nicht. Verspätungen zur Abfahrt oder Verlust der Gruppe, unabhängig von vorgebrachten Gründen, rechtfertigen keine nachträglichen Reisepreiserstattungen oder teilweise Minderungen. Für das Wiederfinden der Gruppe während der Reise ist nur der Reisegast verantwortlich. b) Bei Reklamationen hat der Reisegast diese während der Reise bei der Reiseleitung anzuzeigen bzw. nach Beendigung seiner Reise binnen einer Woche. Die Reklamation wird nur in schriftlicher Form akzeptiert. Später eingereichte Reklamationen verlieren ihre Gültigkeit. c) Veranstalter «FORTUNA» haftet nicht für Reisen, die er als Vermittler an andere Veranstalter vermittelt, insbesondere bei zusätzlichen Leistungen, die dieser Veranstalter auf Bitte des Vermittlers «FORTUNA» gewährt. 

18. Kindersitz.

Der Kunde ist für die Mitnahme von geeigneten Kindersitzen selbst verantwortlich. 

19. Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist St. Petersburg. 
Eine Reisebuchung bedeutet automatisch Ihr Einverständnis mit den AGB der Firma «FORTUNA GmbH»

20. Insolvenzversicherung.

EINHEITLICHES BUNDESREGISTER DER TOURBETREIBER
Das Zertifikat von der Aufnahme des Reisebüros „FORTUNA“ in die einheitliche föderale Liste der Reiseveranstalter mit der Registernummer PТО 001101.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen.
Sicherungsschein / Insolvenzversicherung
Name der Organisation mit staatliche Absicherung, die finanzielle Unterstützung geleistet hat:
Entsprechend der gesetzlichen Regelung hat FORTUNA GmbH für Sie als Reisende eine Insolvenzversicherung bei der Liberty Mutual Insurance Versicherung abgeschlossen 2020-2021 (196084, St. Petersburg, Bezirk Admiralteisky, Moskauer Prospekt, 79A).
https://www.libertymutualgroup.com/about-lm/corporate-information/overview
Die Insolvenzversicherung erstattet Ihnen den gezahlten Reisepreis oder die Reiseleistungen oder die Aufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters.
Zu diesem Zweck finden Sie den Sicherungsschein auf unserer persönlichen FORTUNA GmbH Seite https://reisennachrussland.com/about/
Diese Insolvenzversicherung stellt Ihnen sicher, dass
• der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen, und
• notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen, erstattet werden.



Reiseveranstalter:

FORTUNA GmbH
Adresse: 191024 Nevskij Prospekt, 141
+7 812 7176236 / +7 812 7177028
Notruf: +7 911 8493285
info@fortuna-travel.ru
BENEFICARY BANK BANK "SAINT PETERSBURG",
ST.PETERSBURG, RUSSIA, 178 Nevskij Prospekt, 
St. Petersburg 191167 Russia SWIFT:  JSBSRU2P IBAN 
(ACCOUNT NUMBER): 40702978633000201561


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